Schweiz ist für Liberalisierung im Luftverkehr

Die Grundsatzerklärung zur Liberalisierung der bilateralen Verkehrsrechte soll die Luftfahrtbranche auf ein stabiles finanzielles Fundament stellen.

Die Europäische Kommission und sieben weitere Staaten haben gestern eine gemeinsame Grundsatzerklärung zur Liberalisierung der bilateralen Verkehrsrechte im Luftverkehr auf den Weg gebracht. Neben der Europäischen Kommission haben auch die Schweiz sowie Chile, Malaysia, Panama, Singapur, die Vereinigten Arabischen Emirate sowie die USA das Dokument für eine stärkere Liberalisierung unterschrieben. Diese Länder vertreten insgesamt rund 60 Prozent des weltweiten Luftverkehrs. Giovanni Bisignani, Director General und CEO der International Air Transport Association (IATA): «Diese historische Weichenstellung wird dazu beitragen, die Luftfahrtbranche weltweit auf ein stabiles finanzielles Fundament zu stellen.»

Im 65 Jahre alten System bilateraler Verträge unterliegen Fluggesellschaften zahlreichen Beschränkungen, heisst es in einer Meldung der IATA. Internationale Fusionen sind aufgrund nationaler Vorgaben zu Eigentumsverhältnissen bislang nicht möglich. Airlines sind ausserdem im Zugang zu neuen Märkten beschränkt und auf bilaterale Vereinbarungen zwischen den Regierungen der Länder angewiesen, zwischen denen sie verkehren.

Die gestern getroffene Vereinbarung würde es Fluggesellschaften erlauben, Geld am weltweiten Kapitalmarkt zu besorgen: Airlines könnten so künftig ihre Streckenrechte behalten, selbst wenn sie nicht mehr mehrheitlich im Besitz von Gesellschaftern aus ihrem Ursprungsland sind. Ausserdem sollen Markteintrittsbarrieren reduziert und Steuern und Gebühren marktgerechter gestaltet werden.