Der Flughafen Zürich kann kein Monopol für Self-Check-in-Automaten beanspruchen. Das Bundesgericht hat nun ein entsprechendes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt. Im Jahr 2010 hatte das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) dem Flughafen Zürich die alleinige Kompetenz zum Aufstellen der Automaten zugesprochen. Swiss hatte dagegen geklagt und nun erneut Recht erhalten; gemäss dem Bundesgericht sei es rechtlich nicht haltbar, dass die so genannten CUSS-Automaten der zentralen Infrastruktur des Flughafens zugeordnet werden. Weder Platz-, noch Kapazitäts- oder Sicherheitsgründe würden dagegen sprechen, dass die Airlines eigene Automaten aufstellen. Beispiele von anderen Flughäfen würden dies bestätigen.
Bisher kaufte der Flughafen Zürich die Automaten und vermietete sie an die Fluggesellschaften. Laut der Nachrichtenagentur SDA existieren heute 52 CUSS-Automaten am Flughafen, die nun aber altershalber nach und nach ersetzt werden müssen. Stand heute wünscht nur die Swiss eigene Geräte.