Zu Unrecht wurde eine Passagierin gezwungen, trotz gültigem Retourticket für den Rückflug ein zweites Mal zu bezahlen. Swiss hatte gestützt auf eine Klausel auf dem Ticket behauptet, dieses sei für den Rückflug nach Paris ungültig, weil die Frau den Hinflug in die Schweiz verfallen liess. Auch einige andere Airlines erklären Flugscheine für ungültig, wenn die Teilstrecken nicht lückenlos und exakt in der gebuchten Reihenfolge abgeflogen werden. Die sogenannte Verfallsklausel wird oft Fluggästen mit Retourticket zum Verhängnis, kann aber auch bei Flügen über mehrere Etappen folgen haben. Laut Entscheid des Zivilgerichts Basel-Stadt vom 2. Dezember muss Swiss der Passagierin die Kosten von 452 Franken für jenes Ticket zurückerstatten, das diese wegen des verweigerten Rückflugs kaufen musste. Dazu kommt eine Parteientschädigung von 175 Franken. Die Urteilsbegründung steht noch aus.
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Swiss unterliegt K-Tipp
Das Zivilgericht Basel-Stadt hat Swiss per Urteil verpflichtet, eine Passagierin zu entschädigen.
