Der Nationalrat hat kürzlich einer Verlängerung des Mehrwertsteuer-Sondersatzes für Beherbergungsleistungen zugestimmt. Der bis 2013 befristete Sondersatz von 3,8 Prozent kommt nun bis Ende 2017 zum Tragen, sofern der Ständerat ebenfalls zustimmt. Die Schweizer Tourismusvertreter begrüssen den Entscheid. Der starke Schweizer Franken und das hohe Kostenniveau belasten den Schweizer Tourismus nach wie vor. Der Sondersatz ist ein wirksames Instrument, um die Nachfrage zu stimulieren und dadurch den Aufschwung im Tourismus zu unterstützen.
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Verlängerung des Mehrwertsteuer-Sondersatzes
Nach dem Nationalrat muss nun noch der Ständerat der Verlängerung des Mehrwertsteuer-Sondersatzes für Beherbergungsleistungen zustimmen.