Das Landgericht Köln gab Viking Flusskreuzfahrten laut «FVW online» Recht: Die Marke KD darf im Bereich Flusskreuzfahrten nur von Viking genutzt werden. Viking hatte geklagt, nachdem die KD AG mit ihrem ersten Flussschiff «Premicon Queen» wieder als Flusskreuzfahrtanbieter mit der Marke KD auftrat. Vom Urteil betroffen ist auch die Marke KD Pearl of River Cruising, die von der KD AG vor wenigen Monaten lanciert wurde.
Beim Kauf der KD Flusskreuzfahrtensparte durch Viking River Cruises im Jahr 2000 wurde vertraglich vereinbart, dass Viking die Marke KD für Flusskreuzfahrten und KD AG das Markenzeichen KD für das Ausflugsgeschäft auf dem Rhein nutzen darf.
