SRV reicht Anzeige gegen Lufthansa-Gruppe ein

Im Fokus steht der Verdacht auf Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung.

Der Schweizer Reise-Verband (SRV) hat aufgrund der neuen Distribution Cost Charge der Lufthansa-Gruppe eine Anzeige eingereicht. Die vom SRV beauftragte Anwaltskanzlei Blum&Grob Rechtsanwälte in Zürich habe eine ausführliche Analyse erstellt und am Mittwoch bei der Wettbewerbskommission eine entsprechende Anzeige platziert, basierend auf Artikel 7 KG. Gemäss diesem Artikel verhalte sich ein marktbeherrschendes Unternehmen dann unzulässig, wenn es durch den Missbrauch seiner Stellung auf dem Markt andere Unternehmen in der Aufnahme oder der Ausübung des Wettbewerbs behindere oder die Marktgegenseite benachteilige. Es bestehe in verschiedener Hinsicht der Verdacht, dass das Verhalten der Lufthansa-Gruppe unter diese Bestimmung fallen könnte.

Der SRV setzt damit seine Ankündigung um, parallel zu den Bemühungen auf europäischer Ebene allenfalls auch eigene Massnahmen zu treffen. Am letzten Mittwoch fand in Brüssel ein Meeting statt, an dem der Geschäftsführer des europäischen Dachverbands ECTAA, die drei deutschsprachigen Branchenverbände SRV, DRV und ÖRV sowie der belgische Verband teilnahmen. Dabei konnte vermeldet werden, dass die EU-Kommission die eingereichte Beschwerde ernst nehme, bereits erste Verfahrungsschritte eingeleitet habe und eine zügige Bearbeitung des Dossiers zusichere.