Kreditkarten-Surcharge lässt sich nicht so rasch verbieten (Ausgabe 2016-01)

Seit 1. August 2015 haben Visa und Mastercard ein Verbot von Kreditkarten-Zuschlägen festgelegt. Im Handel ist dies noch kaum angekommen.

Die Ausgangslage ist eigentlich klar und wurde von TI schon mehrmals thematisiert: Die Erhebung eines Zuschlags (Surcharge), der im Handel bei Kreditkartenzahlungen zur Anwendung kommt, ist gemäss den neuen Richtlinien der Kreditkartenorganisationen (Card Schemes) Visa und Mastercard per 1. August 2015 nicht mehr zulässig. Hintergrund dazu ist eine einvernehmliche Regelung zwischen der Weko und den Card Schemes über die Reduktion der Interchange Fee zwischen Issuer und Akquirer, die es im Gegenzug den Card Schemes erlaubt, die «Non Discrimination Rule» (NDR) wieder einzuführen. Umsetzen müssen dies die Akquirer (Händlerbanken), die sich damit aber offenbar schwertun. Denn die Reisebranche, die über dieses «Verbot» alles andere als erfreut ist, lässt sich nicht so rasch ins Bockshorn jagen. 

Eine Umfrage bei den Veranstaltern zeigt, dass überall nach wie vor ein Zuschlag erhoben wird. Bei Hotelplan Suisse, wo dieses Thema via Migros geregelt wird, kommt im Reisebüro ein Ansatz von 1,5% zur Anwendung, bei Onlinebuchungen pauschal CHF 20. Auch bei Knecht Reisen sind es im Zuge angepasster Händlerfees neu 1,5%, weitere Anpassungen bei künftigen Fee-Reduktionen sind vorgesehen. Bei Kuoni Schweiz richtet sich der Ansatz nach dem Dossierwert, und bei TUI Suisse wird offiziell nur darauf hingewiesen, dass man sich «an die gültigen Verträge halte» – ein Blick auf die Website zeigt auch hier 1,5%.

Auch Swiss erhebt unverändert einen Kreditkartenzuschlag, dessen Höhe sich nach der Destination richtet. «Bislang haben die Akquirer die reduzierte Interchange Fee nicht weitergereicht resp. die Weitergabe der Reduktion von Bedingungen abhängig gemacht», nimmt man bei Swiss Stellung. Man stehe derzeit in Verhandlungen, wobei eine vollständige Beseitigung der Kreditkartengebühr derzeit nicht geplant sei – dies führe zu Mehrbelastungen, die Kunden mit anderen Zahlungsmitteln bezahlen. 

Was sagen die Akquirer, welche die neue Regelung im Handel durchsetzen müssen, zur Situation? Sowohl bei Six wie auch bei Aduno oder B+S wird darauf hingewiesen, dass man den Handel rechtzeitig über das Surcharging-Verbot informiert habe. Man erwarte eine Einhaltung und mahne Vertragspartner ab, die sich nicht da-ran halten. «Wir schliessen darüber hinaus keine neuen Akzeptanzverträge mit Händlern ab, deren Geschäftspraxis nicht den geltenden Richtlinien von Mastercard und Visa entspricht», wird bei Aduno ergänzt. Bis wann das Verbot aber flächendeckend durchgesetzt werden soll, wagt niemand schlüssig zu beantworten. 

Streitpunkt der Vertragsanpassungen ist die Händlerkommission, die nach der Reduktion der Interchange Fee nach Meinung des Handels deutlich gesenkt werden müsste. Die Akquirer machen aber darauf aufmerksam, dass die (domestische) Interchange Fee nicht der einzige Faktor sei. Auch die Gebühren der Kartenorganisationen spielen eine Rolle, und diese würden laufend erhöht. Somit falle die Senkung bei jedem Händler unterschiedlich aus.

Verbleibt noch die Stellungnahme der Kreditkartenorganisationen, welche das Thema mit der Wiedereinführung der Non Discrimination Rule losgetreten haben. «Für die Einhaltung des Visa-Reglements durch ihre Händler sind die Akquirer verantwortlich. Das Nichteinhalten kann ein Verfahren wegen Regeluntreue zur Folge haben», hält man bei Visa klipp und klar fest. Bereits seien erste Verfahren gegen Akquirer eingeleitet und auch erste Bussen ausgesprochen worden. Kein Zweifel: Der Druck steigt an allen Fronten.

Beat Eichenberger