Neue Handgepäck-Regelung per 6. November

Ab 6. November gelten die EU-Regelungen für Handgepäck auch für Flüge aus der Schweiz nach der ganzen Welt. Es geht vor allem um das Mitführen von Flüssigkeiten.

Ab 6. November dürfen Fluggäste, die aus der EU und der Schweiz nach Zielen in der ganzen Welt abfliegen, Flüssigkeiten nur noch in Behältern mitführen, die maximal ein Deziliter fassen. Die Behälter, deren Zahl nicht begrenzt ist, müssen in einem durchsichtigen und verschliessbaren 1-Liter-Plastikbeutel Platz haben. Dieser Beutel muss der Sicherheitskontrolle gesondert vorgewiesen werden.

Nach wie vor werden Laptops und grössere elektronische Geräte gesondert geröntgt. Alle Passagiere müssen Jacken und Mäntel bei der Sicherheitskontrolle ablegen. Die Einhaltung der bestehenden Normen bezüglich Grösse des Handgepäcks (56x45x23cm) wird künftig strikter kontrolliert.