EU-Flugpassagierrechte ab 1. Dezember auch in der Schweiz

Am 1. Dezember treten die neuen, schärferen Passagierrechte der EU auch in der Schweiz in Kraft.

Mit dem Inkrafttreten der neuen Passagierrechte erhalten die Passagiere bei Verspätungen, Überbuchungen und Absagen von Flügen bei Starts in der Schweiz die gleichen Rechte wie bei Abflügen aus der EU. Das heisst unter anderem, dass bei Überbuchungen von Flügen zurück gewiesene Passagiere Anspruch auf eine Entschädigung haben, die je nach Flugdistanz bis zu 600 Euro beträgt.