BAZL: Cron bleibt im Amt

Bundesrat Leuenberger stützt den BAZL-Chef.

Das Basler Strafgericht hat Raymond Cron, Direktor des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL), heute wegen mehrfacher Veruntreuung, mehrfacher ungetreuer Geschäftsbesorgung und mehrfacher Urkundenfälschung schuldig gesprochen und zu einer bedingten Geldstrafe von 260 Tagessätzen zu 290 Franken verurteilt. Die Probezeit beträgt laut dem Urteil zwei Jahre.

Bundesrat und UVEK-Vorsteher Moritz Leuenberger hat das Urteil zur Kenntnis genommen, stützt aber seinen Top-Beamten. Seine Stellungnahme lautet: «Das Urteil bestätigt, was Raymond Cron selber schon öffentlich gesagt hat: Er hat an seinem früheren Arbeitsplatz in der Privatwirtschaft einen Fehler gemacht. Für diesen Fehler ist er nun bestraft worden. Das öffentliche Verfahren, das ihn als Angeklagten in den Mittelpunkt stellte, bedeutete als solches eine weitere Belastung für ihn. Wer für einen Fehler gebüsst hat, wie es das Gesetz vorsieht, soll dafür nicht ein zweites Mal am Arbeitsplatz bestraft werden. Raymond Cron hat in den letzen drei Jahren als BAZL-Direktor sehr gute Arbeit geleistet und dieses Bundesamt erfolgreich reorganisiert. […] Er hat deswegen mein Vertrauen und bleibt im Amt.»