Neue Gebühren für Airlines und Flughäfen?

Einschneidende Massnahmen bei der Teilrevision des Luftfahrtgesetzes durch das UVEK.

Laut dem heutigen «Cash daily» sieht eine seit längerem in Ausarbeitung befindliche Teilrevision des Luftfahrtgesetzes durch das UVEK neue Gebühren vor. Demnach wolle das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) neu eine jährliche Konzessionsabgabe für Linienflüge mit Streckenkonzessionen und Flughäfen einführen.

Die Abgabe bei Linienfluggesellschaften wird dabei nicht nach Aufwand, sondern nach den Passagierzahlen errechnet. Das BAZL begründet den Schritt laut «Cash daily» damit, dass die allgemeinen Aufsichtskosten des Amts nicht durch normale Gebühren aufgefangen werden könnten. Zudem können durch die neuen Abgaben 44 neue Stellen im BAZL geschaffen werden. Swiss dürfte als primär betroffene Airline aufgrund der verschlechterten Wettbewerbsfähigkeit eine solche neue Gebühr nicht einfach so hinnehmen.

Aber auch für die Flughäfen kommt es dick: Hier will die Revision, immer noch laut «Cash daily», dass die Taxen neu vom BAZL genehmigt werden. Die Erträge aus dem Nicht-Fluggeschäft der Airports seien für die Höhe der Gebühren in angemessenem Umfang zu berücksichtigen. Und die bisher in der Passagiergebühr des Flughafens enthaltene Sicherheitsgebühr soll laut Revision nun im Flugticket ausgewiesen werden.

Eine weitere in der Teilrevision vorgesehen Massnahme ist die Zusammenlegung des Büros für Flugunfalluntersuchungen (BFU) mit der entsprechenden Stelle für Landverkehr.

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