EU will Pauschalreise-Richtlinie überarbeiten

Aufgrund der zunehmenden Online-Buchungen soll das Pauschalreisegesetz angepasst werden.

Die bisherige Grundlage für den Schutz von Ferienreisenden in der EU ist die Pauschalreise-Richtlinie von 1990. Sie bietet Verbrauchern, die Pauschalreisepakete beispielsweise mit Flug, Unterkunft und Mietwagen buchen, einen umfassenden Schutz. Aufgrund des «grundlegenden Wandels des Reisemarktes» schlägt die Europäische Kommission nun eine Modernisierung der EU-Vorschriften über Pauschalreisen vor, da die Anwendung der geltenden Vorschriften im Internet-Zeitalter problematisch sei. «Urlauber stellen ihr Urlaubsprogramm immer häufiger nach ihrem persönlichen Bedarf zusammen und greifen dabei zunehmend u. a. auf das Internet zurück, um Reisearrangements miteinander zu kombinieren, anstatt vorab festgelegte Pauschalreisen aus Katalogen zu bestellen», so heisst es in einer Mitteilung der EU-Kommission vom 9. Juli 2013.

Mit der Reform sollen nun bestehende Schutzvorschriften auf individuelle Pauschalreisen ausgeweitet. Als Vorteile für die Käufer herkömmlicher und individueller Pauschalreisen nennt die EU-Kommission:

  • strengere Kontrolle von Zuschlägen und Pflicht zur Weitergabe von Preissenkungen
  • verbesserte Stornierungsrechte
  • bessere Information zu Haftungsfragen
  • besserer Schadensersatz
  • ein Ansprechpartner, wenn etwas schief läuft

Als weitere Vorteile für die Käufer sonstiger individueller Reisearrangements nennt die Kommission das Recht auf Erstattung der Reisekosten und gegebenenfalls Rückreise, wenn der Verkäufer, das Beförderungsunternehmen oder ein anderer Dienstleister während der Urlaubsreise Insolvenz anmeldet, sowie eine bessere Information, wer für die einzelnen Leistungen haftet.

Eine umfassende Information zur Anpassung der Pauschalreise-Richtlinie findet sich hier.

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