Will EU-Kommission Passagierrechte beschneiden?

Die European Passenger’s Federation kritisiert die geplante europäische Fluggastrechteverordnung.

Die EU-Kommission arbeitet zurzeit an der Revision der europäischen Fluggastrechteverordnung. Die European Passengers‘ Federation (EPF) nimmt nun Stellung zu den geplanten Änderungen und bemängelt, dass damit «lang erkämpfe Passagierdaten ausgehebelt» werden.

Heute haben Passagiere, die drei Stunden zu spät an ihrem Endziel ankommen, einen Anspruch auf Entschädigung. Künftig soll die Limite höher sein: Innerhalb von der EU soll sie einheitlich bei fünf Stunden liegen. Auf der Langstrecke wird gestaffelt: Bis 3500 Kilometer sind es ebenfalls fünf Stunden, bis 6000 Kilometer neun Stunden und über 6000 Kilometer zwölf Stunden.

Die EPF prangert noch weitere Änderungen an: etwa, dass Airlines Passagiere künftig bis zu fünf Stunden im Flugzeug auf der Rollbahn warten lassen können, mehr als in den USA. Weiter sollen die aussergewöhnlichen Umstände, die eine Airline von ihrer Ausgleichspflicht entbinden, weiter gefasst werden: Auch technische Defekte während des Flugs sollen künftig dazugehören. «Damit muss der Fluggast das normale Betriebsrisiko der Airline tragen», bemängelt die EPF.

Ausserdem soll die Frist zur Einforderung der Passagierrechte verkürzt werden. Heute richtet sich der Zeitraum nach nationalem Recht – in Deutschland sind es zum Beispiel drei Jahre. Künftig soll der Passagier seine Rechte spätestens drei Monate nach dem Flug einreichen.

Was halten Sie von den geplanten Änderungen, die auch für die Schweiz gelten würden? Und: Haben Passagiere Ihrer Meinung nach heute genügend Rechte bei den Airlines? Sagen Sie’s uns: auf feedback@travelinside.ch.