Noch mehr Lärmkosten für Swiss?

Das Bundesverwaltungsgericht hat das im Mai verabschiedete Lärmgebührenmodell zurückgewiesen. Die Swiss ist entsetzt.

Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hat das am 1. Mai verabschiedete, vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) ausgearbeitete Lärmgebührenmodell für den Flughafen Zürich zurückgewiesen. Der Schutzverband der Bevölkerung um den Flughafen (SBFZ) hatte eine Beschwerde eingereicht und zwar keine aufschiebende Wirkung erzielt, jetzt aber gemäss einer Meldung der «NZZ» das BVGer überzeugen können.

Konkret kritisiert das BVGer, dass das Bundesamt für Umwelt (BAFU) nur ungenügend in den Genehmigungsentscheid des BAZL einbezogen worden sei. Zum andern bezweifelt das Gericht, dass das am 1. Mai vorläufig in Kraft getretene Lärmgebührenmodell eine ausreichende Lenkungswirkung erziele – so, wie es das Bundesgericht in einem Entscheid vom 22. Dezember 2010 gefordert hatte. Konkret heisst es im Urteil: «In Übereinstimmung mit dem BAFU ist anzunehmen, dass hohe Lärmzuschläge erhoben werden müssen, um die Fluggesellschaften zu veranlassen, die Zahl der Flüge von den kritischen Zeiten in die Tagesstunden zu verlagern.»

Auch Thomas Hardegger (SP-Nationalrat, Gemeindepräsident von Rümlang und Präsident SBFZ) verlangt vom BAZL jetzt, das Modell so zu überarbeiten, dass Flüge in den Rand- und Nachtstunden «so richtig einschenken». Denn vorläufig ändert sich noch nichts: Das BAZL muss eine neue Verfügung erlassen. Das könnte einige Zeit in Anspruch nehmen.

Die Airlines und allen voran die grösste Kundin des Zürcher Flughafens, Swiss, sind derweilen betrübt. Viele Langstreckenmaschinen starten und landen in den Rand- und Nachtstunden. Eine Revision, welche teurere Abgaben für Flüge zu Randzeiten als Folge hat, könnte also die Airlines teuer zu stehen kommen. Swiss-Sprecherin Susanne Mühlemann spricht gar davon, dass die Wettbewerbsfähigkeit von Swiss zum wiederholten Male beschränkt werde. Die Swiss prüfe nun ihrerseits juristische Schritte.

Vielleicht ist das gar nicht nötig: Das BVGer räumt selber ein, dass bei einer Gefährdung des Hub-Betriebs überlegt werden müsse, «ob die für die Funktion des Flughafens Zürich als Drehscheibe des internationalen Luftverkehrs entscheidenden Flüge von solchen Lärmzuschlägen ganz oder teilweise ausgenommen werden könnten.»