Flughafen Zürich: Die neuen Gebühren stehen

Die passagierbezogenen Gebühren sinken im Total.

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat die lange erwartete Verfügung betreffend den Flugbetriebsgebühren (Gebührensystem und Tarife für die Regulierungsdauer von 2014-2017) genehmigt.

Insgesamt werden die passagierbezogenen Flugbetriebsgebühren am Flughafen Zürich tiefer ausfallen als bisher. Die Passagiergebühr selber erhöht sich leicht – laut Flughafen, um bedeutende Investitionen in die Flugbetriebsinfrastruktur zu finanzieren. Dafür konnte die Sicherheitsgebühr leicht gesenkt werden. Zudem wird der «Lärmfünfliber» (CHF 5 pro abfliegender Passagier) sistiert, weil der Fluglärmfonds über genügend Mittel verfügt, um Lärmschutzmassnahmen im vom Fluglärm betroffenen Gebiet sowie für formelle Enteignungen zu decken.

Das BAZL hat zusätzlich passagierbezogenen Gebühren (siehe Tabelle unten) auch die Tarife für die Lande-, Fracht-, Emissions- und Flugzeugabstellgebühr sowie für die flugereignisbezogene Lärmgebühr verfügt. Für die Verrechnung der Lande- und Flugzeugabstellgebühr werden alle Flugzeuge in eine von neun Flugzeugklassen eingeteilt. Während die Landegebühr pro Landung verrechnet wird, kommt bei der Flugzeugabstellgebühr ein Tarif pro Minute zur Anwendung. Bis anhin war das Abfluggewicht in Tonnen für die Landegebühren relevant. Die eindeutigere Zuteilung der Flugzeuge vereinfacht laut Flughafen Zürich den Verrechnungsprozess und führt zu höherer Transparenz. Die neuen Gebühren sollen im Verlaufe des ersten Quartals 2014 in Kraft treten.

Im Mai 2012 hatte der Bundesrat die Verordnung über die Flughafengebühren erlassen, mit Umsetzungsfrist per 1.Januar 2014 betreffend Flugbetriebsgebühren und 1.Juni 2015 für Nutzungs- und Zugangsentgelte. Die Verhandlung hierzu zwischen dem BAZL und Vertretern der Flughafennutzer, welche in der Verordnung vorgesehen war, scheiterte Ende August 2013, wonach die Flughafenbetreiberin – die Flughafen Zürich AG – dem BAZL einen Gebührenvorschlag zur Prüfung einreichte. Das BAZL hat nun die entsprechende Verfügung erlassen.

Gleichzeitig hat das BAZL die Umsetzung des kürzlich erfolgten Entscheides des Bundesverwaltungsgerichts in Sachen Lärmgebühren verfügt. Die Flughafenbetreiberin wird, gemeinsam mit den zuständigen Behörden und unter Einbezug der Partner, einen neuen Vorschlag für die Lärmgebühren in den Tagesrand- und Nachtstunden ausarbeiten. Dieser muss dem BAZL bis Ende 2014 eingereicht werden.

Lokalpassagiere in CHF

heute

2014

2015

2016

2017

Passagiergebühr

21.00

23.20

23.70

24.20

24.70

Sicherheitsgebühr

14.50

12.80

12.80

12.80

12.80

Lärmgebühr

5.00

0.00

0.00

0.00

0.00

PRM-Gebühr

0.90

1.00

1.00

1.00

1.00

Total

41.40

37.00

37.50

38.00

38.50

Transferpassagiere in CHF

heute

2014

2015

2016

2017

Passagiergebühr

8.00

8.00

8.30

8.60

8.90

Sicherheitsgebühr

10.00

10.00

10.00

10.00

10.00

Lärmgebühr

5.00

0.00

0.00

0.00

0.00

PRM-Gebühr

0.90

1.00

1.00

1.00

1.00

Total

23.90

19.00

19.30

19.60

19.90