Ab heute: Neue Flüssigkeitsregelung am Flughafen

Die Erleichterung gilt vor allem für Transitpassagiere.

Ab dem heutigen 28. Januar 2014 ändern am Flughafen Zürich die Kontrollen für Flüssigkeiten im Handgepäck. Die Regelung bleibt im Prinzip gleich: Erlaubt sind weiterhin Flüssigkeiten bis 100 Milliliter in einem durchsichtigen und verschliessbaren 1-Liter-Plastikbeutel, welche im Handgepäck mitgeführt werden dürfen. Ebenso dürfen Spezialnahrung inklusive Babynahrung und Medikamente sowie Duty-Free-Artikel in regelkonform versiegelten Beuteln im Handgepäck mitgeführt werden. Neu durchlaufen die Spezialnahrung, Medikamente und Duty-Free-Artikel aber eine zusätzliche, separate Kontrolle, welche die Flüssigkeiten auf Sprengstoff untersucht. 

Eine Erleichterung gibt es für Transitpassagiere. Transitreisende aus Drittländern ausserhalb der Europäischen Union (EU) mit Ausnahme von Reisenden aus den USA, Kanada, Kroatien, Malaysia und Singapur mussten bisher bei der Transit-Sicherheitskontrolle ihre Duty-Free-Artikel abgeben. Neu dürfen Passagiere, die aus Drittländern über den Flughafen Zürich fliegen, Duty-Free-Artikel ebenfalls im Handgepäck mitführen. Voraussetzung: Der Artikel ist in einem regelungskonformen, versiegelten und unversehrten ICAO-Beutel verpackt. Wie Medikamente und Spezialnahrung werden auch diese Flüssigkeiten zusätzlich kontrolliert.