Neue Berliner City Tax verfassungswidrig?

Die neue Bettensteuer sei zu kurzfristig umgesetzt worden.

Per 1. Januar 2014 trat die neue City Tax in Berlin in Kraft, die erst Mitte Dezember 2013 beschlossen worden war. Damit müssen Berlin-Touristen eine neue Bettensteuer, die 5% auf den Netto-Übernachtungspreis beträgt, bezahlen. Für viele Hoteliers erfolgte die Umsetzung zu kurzfristig, um ihre Abrechnungssysteme entsprechend anzupassen, wie eine Sprecherin des Hotel- und Gaststättenverbandes Dehoga gegenüber deutschen Medien sagte. Thomas Lengfelder, Hauptgeschäftsführer der Dehoga Berlin, beurteilt die Gesetzesänderung als verfassungswidrig. «Mit der Bettensteuer will der Bund die Senkung des Mehrwertsteuersatzes für die Beherbergungsbetriebe in Deutschland wieder wettmachen», erklärte er gegenüber der Hotel Revue.

Die City Tax wird nur bei privaten Gästen eingezogen. Geschäftsreisende sind von dieser neuen Steuer befreit, wobei die Unterscheidung teilweise nicht ganz einfach ist.