Kommt das Ende der «No-Show-Regel»?

Das EU-Parlament revidiert die Verordnung über Flugpassagierrechte. Es regt sich bereits Widerstand.

Flugpassagiere sollen in der EU künftig mehr Rechte erhalten und diese auch leichter durchsetzen können. Dies ist das Ziel einer Verordnung, die das Europaparlament in erster Lesung verabschiedet hat. Ausschlaggebend für den Gesetzesentwurf waren wiederholte Proteste mvon Konsumentenschutzorganisationen, welche die Entschädigungspraxis von Fluggesellschaften im Falle von Verspätungen oder Gepäckverlust kritisierten.

Neu sollen Flugpassagiere zum Beispiel auf Kurzstrecken schon ab drei Stunden Verspätung mit EUR 300 entschädigt werden. Dies geht über den Vorschlag der EU-Kommission hinaus – diese hatte aus Rücksicht auf die Fluggesellschaften erst ab fünf Stunden Verspätung Entschädigungen zusprechen wollen. Bei längeren Flügen soll die Schwelle nach den Vorstellungen der Parlamentarier bei fünf Stunden, bei Interkontinentalflügen bei sieben Stunden liegen. Die EU-Kommission hatte zwölf Stunden vorgeschlagen.

Die Parlamentarier gehen aber noch weiter: Sie wollen die Möglichkeiten der Fluggesellschaften beschneiden, Entschädigungszahlungen mit dem Verweis auf aussergewöhnliche Umstände zu verweigern. Und nicht zuletzt soll die «No-Show-Regel» gekippt werden, bei welcher Airlines ihren Passagieren den Rückflug verwehren, weil sie den Hinflug nicht angetreten haben.

Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) hat sich bereits geäussert –  Präsident Klaus-Peter Siegloch erwartet von den neuen Regeln « teurere Flüge und längere Wartezeiten», sie wäre also aus Konsumentensicht schlecht und würde den Wettbewerb zu Ungunsten der europäischen Gesellschaften noch weiter verzerren.

Vor den Europawahlen im Mai wird nicht mit einer Einigung gerechnet. Sicher ist nur, dass die Schweiz die neuen EU-Regelungen übernehmen wird. Dazu ist die Schweiz verpflichtet, wie der Website des BAZL zu entnehmen ist.