Flughafen München erhält dritte Startbahn

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat alle Klagen gegen den Bau einer neuen Startbahn abgewiesen.

Erfolg für den Münchner Flughafen: Die umstrittene dritte Startbahn darf gebaut werden. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat sämtliche Klagen gegen das Milliardenprojekt abgewiesen. Nach Auffassung der Richter entspricht der Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberbayern den geltenden fachlichen und rechtlichen Anforderungen und sei demzufolge rechtmässig. Will heissen: Die 16 Klagen, welche Umweltschutz- oder Lärmgründe zur Basis hatten, wurden niedergeschmettert.

Bei der Verlesung des Urteils quittierten rund 300 Startbahngegner im Gerichtssaal dieses mit Buhrufen und es kam laut deutschen Medien zu «tumultartigen Szenen», wonach der Richter den Saal räumen liess. Die Revision des Urteils liess das Gericht übrigens nicht zu, und die Kosten des Verfahrens müssen die Kläger tragen.

Noch wird mit dem Bau der vier Kilometer langen Startbahn nahe Freising aber nicht begonnen. Einige Bürgerinitiativen wollen auch noch die letztmöglichen Mittel nutzen, um das Projekt zu Fall zu bringen. Ihr wichtigstes Argument: Das Projekt sei überflüssig, weil die Zahl der Starts und Landungen auf Deutschlands zweitgrösstem Flughafen in den vergangenen Jahren kontinuierlich zurückgegangen sei.