Heute im TI: Hickhack um EDA-Hinweise

Wenn Einzelleistungen annulliert werden sollen, wird es kompliziert.

Wenn das EDA von einer Destination abrät, sagen die Schweizer Veranstalter meist die Reisen ab und erstatten die Anzahlungen zurück. Was aber, wenn es kein Schweizer Veranstalter ist oder wenn eine Einzelleistung eines ausländischen Leistungsträger gebucht wurde? Ein Basler Reisebüro hatte für eine Schulklasse einen Flug nach Odessa gebucht, mit einer ausländischen Airline. Nachdem das EDA aufgrund der Unruhen in der Ukraine von solchen Reisen abriet, wollten die Schüler annullieren – kein einfaches Unterfangen. Wie der Fall ausgegangen ist und wie die Versicherungen reagiert hätten, lesen Sie im TRAVEL INSIDE von heute.

Weitere Themen der aktuellen Ausgabe:

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