Öffnen der Türen ist entscheidend

EuGH-Urteil schafft Klarheit bei Fluggastrechten.

Bei einer Flugverspätung von über drei Stunden steht den Passagieren eine Entschädigung zu. Doch wie wird diese Verspätung genau berechnet? Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sorgt jetzt für Klarheit. Denn wirklich angekommen ist ein Passagier erst, wenn er das Flugzeug verlassen darf. Als Ankunftszeit definiert der EuGH genau den Zeitpunkt, zu dem mindestens eine Flugzeugtür geöffnet und den Gästen das Verlassen des Fliegers gestattet wird.

Diese Präzisierung gilt als Meilenstein beim Thema Ausgleichsforderungen gegen Airlines und wird viele Fluggäste und Luftfahrtunternehmen künftig vor unnötigen Rechtsstreitereien bewahren. Da die Schweiz die Fluggastrechte der Europäischen Union übernommen hat, gilt das Urteil auch hierzulande.