Easyjet wegen Falschwerbung gebüsst

Das Zürcher Bezirksgericht hat den Generaldirektor Schweiz von Easyjet zu einer – verkraftbaren – Busse verdonnert.

Wer die Stadtpolizei Zürich wohl auf die «Falschwerbung» aufmerksam gemacht hat? Dieser soll aufgefallen sein, dass ein Inserat von Easyjet, welches zwischen dem 4. Und 22. November 2013 in deutschschweizer und rätoromanischen Medien geschaltet wurde, Lockvogelangebote beinhaltete. Das Stadtrichteramt Zürich eröffnete daraufhin im März einen Strafbefehl gegen Easyjet-Generaldirektor Jean-Marc Thévenaz, wegen Widerhandlung gegen die Preisbekanntgabeverordnung.

Konkret habe Easyjet Billigflüge für CHF 28.40 zu 19 Destinationen in Grossbritannien angeboten. In Grossbritannien würden aber nur 14 Destinationen angeflogen. Zudem sei nicht ersichtlich gewesen, welche konkrete Flüge zu diesem Preis zu haben seien. Ab Zürich waren keine solchen Flüge buchbar.

Easyjet freut sich in einer Stellungnahme, dass das Gericht anerkannt habe, dass tatsächlich Flüge für CHF 28.40 nach Grossbritannien verfügbar waren. Allerdings nur auf 19 Routen (nicht zu 19 Destinationen), und nur auf Flügen von Basel nach Manchester. Dass der Konsument selber die Preise im Internet prüfen könne, sei nicht genügend, urteilte das Gericht: Die eingeschränkte Verfügbarkeit müsse klarer deklariert sein.

Thévenaz wurde zu einer Busse von CHF 500 plus Bezahlung der Gerichtsgebühr von CHF 900 plus Stadtrichteramtskosten von CHF 400 verdonnert. Easyjet hat das Urteil akzeptiert und wird die Busse bezahlen, betont aber, dass man die Kunden nicht habe irreführen wollen.