Bahnstreik in Deutschland dauert noch bis Sonntagmorgen

Ersatzfahrpläne sind aufgeschaltet und werden laufend erweitert.

Millionen Pendler und Reisende trifft von heute Dienstag an der längste Streik in der Geschichte der Deutschen Bahn, der noch bis Sonntag um 9 Uhr dauern soll. Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) hält trotz grosser Kritik am achten Arbeitskampf der laufenden Tarifrunde fest. Da nur die Lokführer streiken, die Mitglied der GDL sind, kann die Deutsche Bahn Ersatzfahrpläne organisieren: Jeder dritte Fernzug soll trotz des erneuten Streiks fahren. Im Regionalverkehr rechnet das Unternehmen mit 15 bis 60% des regulären Angebots. Am härtesten trifft es Ostdeutschland.

Auch die Schweiz ist vom Streik betroffen. Laut Mitteilung der SBB fallen die internationalen Verbindungen ab Zürich nach Stuttgart und München sowie von Basel nach Offenburg aus. Die Zugreise nach Stuttgart ist hingegen über Basel und Karlsruhe möglich.

Für heute Dienstag und morgen Mittwoch sind Ersatzfahrpläne online (http://www.bahn.de/p/view/mdb/bahnintern/fahrplan_und_buchung/krisenkommunikation/mdb_188335_streckenkarte_fernverkehr.pdf), für die folgenden Tage werden sie sukzessive aufgeschaltet. Ausserdem wurde innerhalb Deutschlands eine kostenlose Hotline-Nummer installiert (08000 99 66 33). Für Auskünfte aus dem Ausland kann die Nummer 0049-1805-33-44 44 (Gebühren je nach Herkunftsland und Provider) gewählt werden. Fahrgäste, die aufgrund von streikbedingten Zugausfällen, Verspätungen oder Anschlussverlusten ihre Reise nicht wie geplant durchführen können, können ihre Fahrkarte und Reservierung im DB-Reisezentrum oder in den DB-Agenturen kostenlos erstatten lassen. Fahrgäste, die ihre Reise nicht antreten, können ihr Ticket auch nach dem ersten Gültigkeitstag erstatten lassen. Alternativ können Reisende den nächsten – auch höherwertigen – Zug nutzen. Die Kulanzregelungen und der Anspruch auf Entschädigung bestehen auch, wenn die Fahrkarten im Ausland verkauft wurden oder die Reise im Ausland begonnen hat. Allerdings muss die Entschädigung dann bei dem Bahn-Unternehmen geltend gemacht werden, bei dem das Ticket gebucht wurde.