Booking.com passt Best-Price-Klausel an

Neu müssen deutsche Unterkünfte nicht mehr allen Portalen denselben Preis liefern.

Booking.com hat gestern Dienstag bekannt gegeben, mit sofortiger Wirkung auf eine Durchsetzung seiner mit deutschen Unterkünften vereinbarten «weiten Paritätsklausel» zu verzichten. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstigen Verträge in Deutschland werden bis spätestens 1. Juli 2015 angepasst. In Deutschland gelten damit neu die gleichen Regeln wie in Frankreich, Italien und Schweden; laut Booking.com sollen sie in Zukunft sogar für den gesamten europäischen Wirtschaftsraum umgesetzt werden.

Nach den neuen Regeln wird Booking.com im Verhältnis zu anderen Online-Hotelbuchungsportalen die bislang verlangte Preis-, Verfügbarkeits- und Konditionenparität aufgeben – jedoch nicht gegenüber den Hotel-Websites. Hoteliers dürfen auf ihren Websites also weiterhin nicht günstigere Preise anbieten, als sie an Booking.com liefern.

In ihrer Mitteilung schreibt Booking.com, dass man mit der Anpassung die Markttransparenz erhöhe und den Wettbewerb zwischen Online-Hotelbuchungsportalen intensiviere, wovon die Verbraucher profitieren könnten. Denn es sei zu erwarten, dass Unterkunftsbetreiber in dem geänderten Umfeld ihre Übernachtungspreise und sonstigen Konditionen (z.B. kostenlose Stornierung, WLAN, Frühstück) je nach Online-Hotelbuchungsportal differenzieren würden.

In erster Linie dürfte Booking.com die Richtlinien aber angepasst haben, weil sie zuvor vom deutschen Bundeskartellamt abgemahnt wurden. Diesem reicht die Anpassung übrigens nicht: Gegenüber «FVW» fordert ein Sprecher weiterhin die komplette Streichung der Klauseln. Auch der deutsche Hotelverband IHA sieht die unternehmerische Freiheit weiterhin bedroht.