Keine Lösung bei Fluggastrechte-Verordnung

Die Vorstellungen der beiden Partien gehen zu sehr auseinander.

Seit geraumer Zeit arbeiten die EU-Kommission und das Europäische Parlament an einer Revision der Fluggastrechte-Verordnung. Auch bei den jüngsten Gesprächen konnten sich die beiden Parteien aber nicht auf eine gemeinsame Linie festlegen. Zu unterschiedlich waren die Vorstellungen der jeweiligen Partei. Der Kommissionsvorschlag sieht bei Verspätungen je nach Entfernung eine Staffelung von fünf, neun und zwölf Stunden vor. Das Europäische Parlament setzt diese Schwellenwerte bereits bei drei, fünf und sieben Stunden an. Heute haben die Passagiere Anrecht auf Entschädigungszahlungen ab einer Verspätung von drei Stunden. Dem aktuellen Vorschlag der lettischen Ratspräsidentschaft zufolge, sollen Passagiere sogar erst ab einer Verspätung von zwölf Stunden entschädigt werden.

Der Schwellenwert von fünf Stunden würde es den Fluggesellschaften realistisch ermöglichen, im Falle einer Verspätung eine Ersatzmaschine zu beschaffen. Für Mittel- und Langstreckenflüge sei es unmöglich, in kürzerer Zeit Ersatzflüge oder Reparaturen zu organisieren. «Die Airlines stehen in hartem internationalen Wettbewerb. Keine Airline wird es sich leisten können, zusätzlich zu den Entschädigungen noch eine Ersatzmaschine zu bezahlen. Die Ersatzmaschine muss die Passagiere auch in der gegebenen Zeit erreichen können», so Klaus-Peter Siegloch, Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Luftverkehrswirtschaft gestern Donnerstag in Berlin.