Euroairport verstärkt Lärmschutzmassnahmen

Zusätzlich muss bei Südstarts in der Nacht die gesamte Pistenlänge genutzt werden.

Anfang März 2013 hatte der Verwaltungsrat des Euroairports seinen Entscheid zu verschärften Lärmschutzmassnahmen in den Nachtstunden bestätigt. Dabei sollten laute Flugzeuge zusätzlich zu den bestehenden Einschränkungen auch in den sensiblen Nachtstunden, an Sonntagen und an gemeinsamen Feiertagen in Frankreich und der Schweiz verboten werden.

Um diese erweiterten Massnahmen umzusetzen, war eine formale Änderung der Betriebsbedingungen des Euroairports in Form eines Erlasses des französischen Verkehrsministers notwendig. Der entsprechende Ministerialerlass, der am 18. Juni 2015 unterzeichnet wurde, setzt nun die verschärften Lärmschutzmassnahmen in Kraft und bildet die Rechtsgrundlage, um die Nichteinhaltung der Massnahmen zu sanktionieren.

Neben den vom Euroairport angekündigten Massnahmen hält der Ministerialerlass nun auch formal fest, dass Flugzeuge bei Südstarts (Starts auf Piste 15) zwischen 22 und 7 Uhr die gesamte verfügbare Pistenlänge nutzen müssen. Wird dies nicht eingehalten, wird eine Geldstrafe ausgesprochen. Diese Massnahme entspricht einer Forderung der Anrainer.