GDS-Gebühr: Bundeskartellamt schaltet sich ein

Eine Woche vor Einführung der Distribution Cost Charge zieht das Thema immer weitere Kreise.

Der Deutsche Reiseverband (DRV) hat sich an das Bundeskartellamt gewandt, um kartellrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Einführung der Distribution Cost Charge (DCC) der Lufthansa-Gruppe zu klären. Der Hauptvorwurf ist die Diskriminierung alternativer Buchungssysteme. Ein erstes Gespräch hat vergangene Woche in Bonn stattgefunden; die Inhalte sind vertraulich.

Die Schweizer Wettbewerbskommission hatte auf Anfrage von TI schon im Juni Stellung genommen. Der damalige Wortlaut: «Derzeit bestehen keine Hinweise darauf, dass die Höhe der Gebühr das Resultat einer möglicherweise kartellrechtlich problematischen Abrede zwischen verschiedenen Unternehmen ist, wobei eine interne Koordination innerhalb der Lufthansa-Gruppe im Regelfall zulässig wäre. Im Allgemeinen könnte auch eine Erzwingung von unangemessenen Preisen durch ein marktbeherrschendes Unternehmen kartellrechtlich problematisch sein. Ein missbräuchliches Verhalten in diesem Sinne kann somit nur vorliegen, wenn Swiss respektive die Lufthansa-Gruppe über eine marktbeherrschende Stellung verfügt. Sofern zudem der von Swiss verlangten Gebühr auch entsprechende Kosten für die Nutzung von GDS gegenüberstehen, kann eine solche Gebühr in der Regel gerechtfertigt werden.»