Passagiere ohne gültige Reisedokumente: Airlines droht Busse

Ab Oktober gelten strengere Auflagen durch eine Teilrevision des Ausländergesetzes.

Ab 1. Oktober droht Fluggesellschaften eine Busse, wenn sie Passagiere ohne gültige Reisedokumente (fehlendes Visum, abgelaufener Pass, etc.), in die Schweiz befördern. Bisher musste ihnen das Staatssekretariat für Migration (SEM) zuerst eine Verletzung der Kontrollpflicht nachweisen.

Durch eine Teilrevision des Ausländergesetzes ändern sich nun die Regeln. Eine Airline muss neu nachweisen, alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen zu haben, damit sie nur Personen mit gültigen Reisedokumenten befördert. Kann sie das nicht, droht ihr eine Strafe von CHF 4000 pro Passagier, in schwerwiegenden Fällen sogar von CHF 16’000.

Weitere Anpassungen, die am 1. Oktober in Kraft treten, betreffen die Passagierinformation. Das Staatssekretariat kann von Fluggesellschaften bei ausgewählten Flügen aus Nicht-Schengen-Staaten vor dem Abflug Passagierdaten verlangen. Bisher hatten die Rechtsgrundlagen nicht genügt, um das dafür entwickelte Informatiksystem einzusetzen.