WTA-X schickt geschädigte Kunden jetzt nach Deutschland

Statt an den Schweizer Garantiefonds müssen alle Unterlagen jetzt an die Europäische Reiseversicherung geschickt werden.

Die Verantwortlichkeiten im Insolvenzfall WTA-X scheinen sich verschoben zu haben. Neu teilt die Veranstaltergruppe auf ihrer Website mit, dass sich Kunden aller betroffenen Marken an die Europäische Reiseversicherung in Deutschland wenden sollen. Dies gilt sowohl für die in der Schweiz ansässigen Marken WTA-X Travel und Arg viel Ferien als auch für die deutschen TSS Reisen und AMA Reisen. Die durch die Insolvenz ausgefallenen Reiseleistungen seien bei der Generali Versicherung, vertreten durch die Reisegarant GmbH, versichert. Bislang hiess es stets, dass sich die Kunden der in der Schweiz beheimateten Marken an den Garantiefonds der Schweizer Reisebranche wenden sollen.

Bei der Europäischen Reiseversicherung an der Rosenheimer Strasse 116 in D-81669 München müssen folgende Unterlagen eingereicht werden: Buchungsbestätigung, bei kompletter Stornierung der Reise die Stornobestätigung, Kopien der Kontoauszüge, auf denen die Bezahlung der Reise ersichtlich ist, Sicherungsschein oder formlose Verlusterklärung sowie Bankverbindung (IBAN und BIC), alles im Original in einer Sendung. Sicherungsscheine werden von WTA-X und den Töchtern keine mehr ausgegeben. Zu Bearbeitungsstand und Auszahlungsterminen könne man keine Aussagen machen.