Weiterhin keine Doppelbesteuerung auf Inlandflügen

Die Vereinbarung zwischen den Airlines, der Steuerverwaltung und dem SRV wurde verlängert.

Auf Initiative der Reise-Treuhand AG wurde das vor fünf Jahren abgeschlossene «Steuer-Ruling» bezüglich der Mehrwertsteuer auf Inlandflügen um weitere fünf Jahre verlängert. Die Eidgenössische Steuerverwaltung, der Schweizer Reise-Verband und die Fluggesellschaften Swiss und Darwin Airline haben soeben die entsprechende Vereinbarung unterzeichnet.

Das Ruling besagt, dass die Umsatzsteuer auf Domestic-Flügen direkt von der Fluggesellschaft abgerechnet wird. Der Kunde, welcher die Vorsteuer geltend machen will, macht dies mit dem Dokument der Fluggesellschaft (E-Ticket oder anderes Dokument).

Ohne die Vereinbarung würde die Umsatzsteuer von der Airline und anschliessend nochmals vom ausstellenden Reisebüro bezahlt, ohne die Möglichkeit, die Vorsteuer geltend zu machen. Um diese Doppelbesteuerung zu vermeiden, hatte die Reise-Treuhand AG vor fünf Jahren die Initiative ergriffen und diese Vereinbarung erstellt.