Codeshare: Gute Nachricht für Etihad und Air Berlin

Die beiden Partnerairlines dürfen die meisten ihrer umstrittenen Gemeinschaftsflüge bis Ende Winterflugplan fortsetzen.

Der Kampf war zäh und lang. Zuletzt gab es seitens Air Berlin sogar Bittbriefe an Kanzlerin Angela Merkel. Nun hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Niedersachsen entschieden: Die Partnerairlines Etihad Airways und Air Berlin dürfen ihre Codeshareflüge – mit wenigen Einschränkungen – bis Ende des Winterflugplans am 26. März weiterfliegen. Das deutsche Luftfahrt-Bundesamt, das sich zuletzt quer gestellt hatte, muss die Erlaubnis für 26 der umstrittenen Strecken mit Ziel im Ausland genehmigen. Für fünf innerdeutsche Strecken allerdings gibt es weiterhin keine Genehmigung. Was mit diesen wird, dazu gibt es noch keine Stellungnahme der Airlines. Zuletzt hiess es, für die Kunden blieben alle Codeshareflüge weiterhin uneingeschränkt buchbar. 

Mit seinem Entscheid geht das OVG auf die Beschwerden von Etihad Airways und Air Berlin ein und hebt den Beschluss des Verwaltungsgerichts Braunschweig vom Dezember 2015 weitgehend auf. Das Luftfahrt-Bundesamt hatte im Oktober 2015 über 50 von Etihad beantragte Flugverbindungen von und zu deutschen Flughäfen genehmigt, hinsichtlich weiterer 31 Flugverbindungen die Genehmigung jedoch nur noch befristet bis zum 15. Januar 2016 erteilt. Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts kann nicht mehr angefochten werden.

Etihad hält 29,2% der Anteile an Air Berlin und hatte in der jüngsten Vergangenheit immer wieder betont, man stehe weiterhin zur finanziell kriselnden Airline aus Deutschland. Das Vorgehen der deutschen Politik wurde als Lobbyismus zu Gunsten von Platzhirsch Lufthansa kritisiert und als existenzgefährdend für Air Berlin eingeschätzt.