USA-Einreise: Das juristische Hickhack geht weiter

Bürger der sieben betroffenen Staaten dürfen wieder einreisen, wenn sie ein Visum besitzen – für den Moment.
USA Flagge
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Die Einreisebestimmungen von US-Präsident Donald Trump beschäftigten Regierung, Gerichte und die Zollbehörden auch übers Wochenende. Die wichtigsten Entwicklungen:

  • Das Einreiseverbot gegen Bürger der sieben Staaten Irak, Iran, Jemen, Libyen, Somalia, Syrien und Sudan wurde teilweise aufgehoben. Bundesrichter James Robarts hat am Freitag das Einreiseverbot gestoppt und seinen Entscheid für landesweit gültig erklärt. Bürger dieser Staaten dürfen also wieder einreisen, sofern sie bereits über ein gültiges Visum verfügen.
  • Das Weisse Haus hat gegen diesen Entscheid sofort Berufung eingelegt, ist damit aber vorläufig gescheitert. Dennoch bleibt es möglich, dass das Berufungsgericht den Entscheid des Bundesrichters wieder aufhebt. Dies würde bedeuten, dass die Visa im selben Moment wieder ungültig werden und den Passagieren die Einreise verweigert wird. Für Bürger dieser sieben Staaten bleibt es also ein Risiko, ein Flugzeug in Richtung USA zu besteigen.
  • Die letzte Woche kommunizierte Regelung, wonach Doppelbürger (also zum Beispiel iran-schweizerische Doppelbürger) nun doch einreisen dürfen, ist weiterhin gültig und scheint zurzeit auch nicht zur Diskussion zu stehen.