Im Minenfeld der Meldepflicht

Wann erbringt ein Geschäftreisender eine Dienstleistung?
EU, Europäische Union, Flag, Flaggen
© Pixabay/ Dusan Cvetanovic

In Zeiten von Corona ging sie beinahe vergessen: Die Meldepflicht und das A1-Formular für Geschäftsreisende in Europa. Einreiseregeln und Impfpflichten beschäftigten die letzten Monate weit mehr als die EU-Richtlinie aus den Jahr 1996 und ihre seit 2016 geltenden konkreten Anforderungen.

Jetzt aber gilt wieder genau hinschauen. Auf Corona-Kulanz wird man nicht mehr hoffen können in Ländern, welche die Pandemie-Reisebeschränkungen ganz oder zumindest weitgehend aufgehoben haben.

Unternehmen, die ihre Mitarbeiter zur Dienstleistungserbringung ins europäische Ausland schicken, müssen sich als Unternehmen und ihre Mitarbeiter vor Antritt der Reise melden. Seit Juni 2016 ist diese Meldung verpflichtend und wird entsprechend kontrolliert. Sollten Firmenmitarbeiter nicht korrekt gemeldet sein, drohen hohe Geldstrafen von bis zu EUR 500’000 Euro.

Das Thema ist allerdings kompliziert: Gilt die Teilnahme an einem Kongress, einem Seminar oder einer geschäftlichen Besprechung im Ausland bereits als Erbringung einer Dienstleistung und fällt damit unter die EU-Entsenderichtlinie? Und nach welchen Kriterien wird zwischen Dienstreise, Dienstleistung und Entsendung unterschieden? Was ist der Unterschied zwischen EU-Meldepflicht und A1-Bescheinigung?

Unternehmen sollten sich jetzt, wo die Zahl der Geschäftsreisen langsam steigt, mit dem Thema Meldepflicht bei innereuropäischen Reisen beschäftigen. Dazu bietet die VDR-Akademie Ende April in zwei online Seminaren die Gelegenheit. Am Ende beider Seminare sollen die Teilnehmer in der Lage sein, die Lösungsansätze individuell auf Ihre interne Prozessstruktur anzuwenden.

(Business Traveltip)

Business Traveltip News

Business Traveltip News

Die Business Traveltip News erscheinen jeden Donnerstag und liefern Ihnen schnell und umfassend die wichtigsten News aus der Businesstravel-Welt.

Email Address