70% der Onlineanbieter verstossen gegen EU-Recht

Die Transparenz bei Zusatzkosten, Geschäftsbedingungen und Kontaktmöglichkeiten ist noch gering.

Im Rahmen der europaweiten Aktion «Sweep» hat die EU im letzten Jahr 552 Reisewebsites untersucht und auf die Einhaltung der Verbraucherschutzvorschriften kontrolliert. Das Resultat: 382 Seiten oder knapp 70% verstossen gegen EU-Verbraucherrecht. So wurde häufig der Endpreis nicht wie vorgeschrieben ausgewiesen, sprich anfallende Zusatzkosten nicht korrekt angegeben. Auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen waren häufig nicht transparent oder nur schwer zugänglich. Lückenhafte Kontaktangaben des Händlers oder erschwerte/fehlende Beschwerdemöglichkeit stellten weitere Verstösse dar.

Die Aktion zeigt bereits Wirkung: Dank erster Massnahmen bieten inzwischen bereits 62% der überprüften Websites die notwendigen Informationen, also doppelt so viele wie noch vor einem Jahr. Gegen die restlichen 38% werden auf nationaler Ebene nun weitere Massnahmen getroffen.