Behinderte gerecht behandeln

Menschen eingeschränkter Mobilität müssen die gleichen Flugreisemöglichkeiten wie andere Bürger in Anspruch nehmen dürfen.

Der SRV weist in seinem neusten Newsletter darauf hin, dass seit dem 26. Juli 2007 die Verordnung über die Rechte von Menschen eingeschränkter Mobilität im Flugverkehr in Kraft gesetzt wurde. Will heissen: Es ist allen Reiseveranstaltern und –agenten ausdrücklich verboten, eine Reservation aufgrund einer Behinderung, Alter oder einer anderen die Mobilität beeinträchtigenden Lage abzulehnen. Sie schreibt zudem vor, Hilfe an den Flughäfen sowie an Bord kostenlos zu organisieren.

Damit erhält eine Praxis, die eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein sollte, auch eine juristische Untermauerung.