Bundesrat setzt sich für Pistenverlängerung in Zürich ein

Die Möglichkeit zur Verlängerung der Pisten 28 und 32 befindet sich nun wieder im Richtplan.

Der Bundesrat hat die Teilrevision des Zürcher Richtplans zum Flughafen Zürich genehmigt. Allerdings wurde der Richtplan dabei so angepasst, dass er den Vorgaben des Sachplans Infrastruktur Luftfahrt (SIL) entspricht. Auf diese Weise schafft der Bundesrat Raum für eine allfällige Verlängerung der Pisten 28 und 32 und stösst damit den Entscheid des Zürcher Kantonsrats um. Dieser hatte im März entschieden, den Eintrag für mögliche Pistenausbauten aus dem Richtplan zu kippen.

Das Komitee «Weltoffenes Zürich» teilt mit, dass es den bundesrätlichen Entscheid begrüsse. «Das stark von regionalen Interessen geprägte Kantonsparlament hatte damals den Flughafenperimeter enger ziehen wollen, als dies gemäss dem übergeordneten Sachplan des Bundes vorgesehen war. Mit seinem Entscheid nimmt der Bundesrat einerseits seine umfassende Verantwortung für die Schweizer Luftfahrt wahr, die ihm gemäss Bundesverfassung übertragen ist. Anderseits signalisiert er klar, dass er im wohlverstandenen Interesse der gesamten Schweiz bereit ist, Partialinteressen einzelner Regionen zu übersteuern», schreibt das Komitee in einer Mitteilung.