EDA lockert Reisehinweise für Ägypten

Von Reisen an die Badeorte am Roten Meer wird nicht mehr abgeraten.

Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) hat seine Reisehinweise für Ägypten angepasst. Von nicht dringenden Reisen wird zwar nach wie vor abgeraten, davon ausgenommen sind aber – unter Berücksichtigung bestimmter Vorsichtsmassnahmen – alle Badeorte am Roten Meer. Der Schweizerische Reisebüro-Verband (SRV) teilt aufgrund der neuen Reisehinweise mit, dass ab sofort wieder Reiseangebote an die Badeferiendestinationen angeboten werden können. Bereits reagiert haben die drei grossen Schweizer Touroperators:

Hotelplan Suisse:
Ab 5. März 2011 können Kunden von Hotelplan Suisse wieder an die ägyptischen Badeferien-Orte Hurghada, Marsa Alam und Sharm el-Sheikh reisen.

  • Flüge ab 5. März 2011: Jeweils samstags mit der Schweizer Charterfluggesellschaft Hello ans Rote Meer. Die Flüge werden in der Rotation Zürich–Hurghada–Sharm el-Sheikh–Zürich durchgeführt.
  • Flüge ab April 2011: Ab April wird Hotelplan Suisse voraussichtlich jeweils mittwochs, donnerstags und samstags Charterflüge mit Hello nach Ägypten im Programm haben.
  • Umbuchungen und Annullationen: Für die Badeferien-Orte am Roten Meer treten per sofort wieder die allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen von Hotelplan Suisse in Kraft. Bereits gebuchte Städtereisen nach Kairo sowie Nilfahrten mit Abreise bis und mit Donnerstag, 31. März 2011 hingegen können weiterhin spesenfrei umgebucht oder annulliert werden.

Kuoni:
Kuoni nimmt Ägypten ab sofort wieder ins Reiseangebot auf.

  • Flüge ab 3. März 2011: Jeden Donnerstag ab Basel mit Hello nach Marsa Alam und Sharm el-Sheikh; jeden Freitag ab Zürich mit Edelweiss Air nach Hurghada und Sharm el-Sheikh; jeden Sonntag ab Basel mit Hello nach Hurghada
  • Zusätzliche Flüge ab April 2011: Jeden Donnerstag ab Zürich mit Edelweiss Air nach Marsa Alam und Hurghada; jeden Sonntag ab Zürich mit Edelweiss Air nach Hurghada und Sharm el-Sheikh; jeden Sonntag ab Genf mit Edelweiss Air nach Sharm el-Sheikh.
  • Umbuchungen und Annullationen: Mit dieser Änderung sind ab sofort die aktuellen Annullations- und Umbuchungsbedingungen für die ägyptischen Badeferienorte aufgehoben. Das heisst, gebuchte Reisen mit Abflügen bis 31. März 2011 an Destinationen am Roten Meer können nicht mehr spesenfrei annulliert oder umgebucht werden.
  • Reisen in die restlichen Landesteile: Rundreisen im Landesinnern sowie Schiffsreisen auf dem Nil werden bis auf weiteres nicht angeboten.

TUI Suisse:
Ab sofort werden wieder Reisen ans Rote Meer angeboten.

  • Flüge bis 31. März 2011: Zürich–Hurghada–Sharm el Sheikh-Zürich, jeweils am Freitag, mit Edelweiss Air/Swiss. Flugplanänderungen für Kunden mit einem gebuchten Abflug bis 31. März 2011 sind jederzeit noch möglich.
  • Flüge ab 1. April 2011: Der Flugplan für Reisen ab Anfang April ist in Bearbeitung. Die jeweils aktuellen Flugpläne sind in den Buchungssystemen ersichtlich. Diese werden so rasch als möglich angepasst. Flugplanänderungen vorbehalten.
  • Unterkünfte: Zurzeit sind noch nicht alle Hotels gemäss dem aktuellen Winterprogramm buchbar. Wegen der Ausnahmesituation wurden in der Zwischenzeit einzelne Hotels am Roten Meer geschlossen. In den nächsten Tagen werden weitere Hotels zum Verkauf freigegeben.
  • Ausflüge: Die Realisierung von Ausflügen ist von der Nachfrage sowie der Lage vor Ort sowie von weiteren Anpassungen der Reisehinweise abhängig.
  • Betreuung: Die Reiseleitung der World of TUI leitet in Zusammenarbeit mit den örtlichen Partnern die notwendigen Schritte ein, um den Gästen wieder den gewohnten Service zu bieten.
  • Umbuchungen und Annullationen: werden für bereits zuvor gebuchte Anreisen bis 31. März auf Anfrage behandelt. Abreisen bis einschliesslich 31. März 2011 in die durch die Reisehinweise des EDA noch nicht frei gegebenen Regionen Ägyptens, wie zum Beispiel die Grossstädte oder das Niltal, können bis auf weiteres gebührenlos umgebucht oder storniert werden.
  • Reisen in die restlichen Landesteile: Über die Wiederaufnahme von Reisen in diese Gebiete wird unter Berücksichtigung der Reisehinweise des EDA zu gegebener Zeit entschieden.