EuGH bestätigt Entschädigungsregelung bei Flugverspätungen

Bei Flugverspätungen von mehr als drei Stunden haben Passagiere definitiv Anspruch auf eine Entschädigungszahlung von bis zu 600 Euro.

Heute hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg einen in der Airline-Branche mit Spannung erwarteten Schiedsspruch gefällt. Demnach haben Passagiere bei Flugverspätungen von mehr als drei Stunden definitiv Anspruch auf eine Entschädigungszahlung von EUR 250 bis 600, je nach Länge der Reisestrecke. Begründet wurde dies mit dem Zeitverlust und den Unannehmlichkeiten, welche aus solchen Verspätungen entstehen und die durchaus mit Annullationen vergleichbar seien.

Der Anspruch entfällt weiterhin, wenn die Verspätung auf «aussergewöhnliche Umstände» wie Terroranschläge, heftige Gewitter oder andere Gründe zurückzuführen ist, welche nicht im Verantwortungsbereich der Airline liegen.

Auf das gültige Entschädigungsrecht können sich alle Passagiere berufen, die nach Inkrafttreten der entsprechenden EU-Verordnung am 17. Februar 2005 von erheblichen Verspätungen betroffen waren – sofern dem keine nationalen Vorschriften, etwa zur Verjährung, entgegenstehen.