Fall Biber Travel: STS entschädigt Kunden

Wer vor dem 4. Mai 2012 bei Biber Travel gebucht hat, ist noch durch die Kundengeldabsicherung von STS geschützt.

Rund 60 Kunden, die durch Biber Travel GmbH geschädigt wurden, werden von der Swiss Travel Security (STS) Kundengeldabsicherung noch vor Weihnachten entschädigt. Massgebend für eine Entschädigung nach STS-Reglement ist die Buchungsbestätigung bis zum 3. Mai 2012. Bis zu diesem Zeitpunkt war Biber Travel noch Mitglied bei STS. Gleichzeitig entschädigt die STS auch die anerkannten Veranstalter, welche die Biber Travel Kunden reisen liessen, vollumfänglich nach STS-Reglement. Dies schreibt die STAR Group, zu der die STS gehört. Biber-Kunden, welche in der Zeit vom 20. Juli bis zum 19. September 2012 gebucht haben, können gemäss STAR mit einer Entschädigung der TPA (Travels Professionals Association) rechnen, wo Biber Travel kurzzeitig eine Kundengeldabsicherung hatte.

Für viele Kunden, die eine Billig-Reise bei Biber Travel gebucht haben, wird der Fall voraussichtlich jedoch ohne Entschädigung enden, weil das Reisebüro zwischen dem 4. Mai und dem 19. Juli über keine Kundengeldabsicherung verfügte. Gemäss der «Solothurner Zeitung» sind bereits rund 300 Strafanzeigen gegen das dubiose Reisebüro eingegangen.