Fertig mit zu hohen Strafgebühren

„Abzockerei“: Germanwings verliert Gerichtsstreit.

50 Euro Strafgebühr für Rücklastschriften verlangte die zum Lufthansa-Konzern gehörende Germanwings bisher. Das hat der Airline kürzlich eine Abmahnung durch die Deutsche Verbraucherschutzzentrale eingebracht. Grundsätzlich seien Strafgebühren in Ordnung: Kunden, deren Abbuchungsauftrag mangels Kontodeckung platzt, müssen mit Gebühren für diese selbst verursachte Fehlbuchung rechnen. Doch bewegten sich die verlangten Gebühren zwischen 10 (TUIfly, LTU) und 25 Euro (Air Berlin, Easyjet).

Germanwings verlor vor Gericht, nachdem der Verbraucherschutz eine „Präzedenzklage“ eingereicht hatte. Wie hoch Passagiere künftig belastet werden, steht noch aus, und Germanwings hat einen Rekurs eingeleitet. Sicher ist, dass nun der Stempel „Abzocker“ bei Germanwings aufgedrückt ist. Die Airline hatte die teure Pauschale mit dem hohen Personalaufwand gerechtfertigt und erklärt, man verdiene an der Gebühr nichts. Das Landgericht Dortmund befand dagegen, der Personalaufwand stelle keinen Schaden dar, den der Kunde erstatten müsse. Ausserdem habe sich Germanwings nicht bemüht, im Sinne der betroffenen Kunden eine günstigere Lösung zu finden.