Gericht bestätigt AUA-Ticketbestimmungen

Flugcoupons müssen weiterhin in der richtigen Reihenfolge abgeflogen werden.

Das Handelsgericht Wien hat am 19. August 2011 eine Klage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) gegen Austrian Airlines abgewiesen. Mit seinem Urteil bestätigt das Handelsgericht die Regelung, dass Flugcoupons in der richtigen Reihenfolge abgeflogen werden müssen und dass diese Ticketbedingungen gegenüber den Kunden klar und deutlich formuliert sind, teilt Austrian Airlines (AUA) mit.

Im Urteil des Handelsgerichts heisst es, dass AUA ihre Flugtickets auch auf ihrer Website in den unterschiedlichsten Varianten und Kombinationen anbiete: «Ein Verbraucher, der beabsichtigt eine Dienstleistung der beklagten Partei zu buchen, kann ohne Schwierigkeiten über die Website selbständig, alle möglichen Kombinationen und vor allem auch die Preise für Flüge in nur eine Richtung vergleichen.» Weiter heisst es in dem Urtieil, dass das Tarifsystem der beklagten Partei vorsieht, dass sich der Fluggast je nach seinem Interesse entweder für einen geringeren Preis oder grössere Flexibilität entscheiden kann. Vereinfacht gesagt, gibt es für günstige Paketleistungen – Hin- und Rückflüge – eine geringe Flexibilität und für teurere Hin- und Rückflüge bzw. Flüge nur in eine Richtung eine höhere Flexibilität.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.