Holidaycheck muss Bewertungen nicht vorab prüfen

Der deutsche Bundesgerichtshof hat in einem Fall zugunsten der Bewertungsplattform entschieden.

Die Bewertungsplattform Holidaycheck muss seine Hotelbewertungen nicht vorab inhaltlich prüfen. Das hat der deutsche Bundesgerichtshof jetzt entschieden. Die Richter wiesen die Klage eines Hostelbetreibers in Berlin-Mitte ab, der Holidaycheck verklagt hatte. Konkret ging es um eine Bewertung mit dem Titel «Für EUR 37,50 pro Nacht und Kopf im DZ gabs Bettwanzen». Eine inhaltliche Prüfung vorab sei nicht zumutbar, heisst es. Für schlechte Kritiken hafte ein Plattformbetreiber daher erst, wenn er auf die Rechtsverletzung hingewiesen wurde und dennoch nicht reagiert.

Holidaycheck zeigt sich über das Urteil erfreut. «Der jahrelange Einsatz von Holidaycheck für die Transparenz im Reisemarkt hat sich nun in diesem richtungsweisenden Urteil bestätigt», schreibt der Portalbetreiber in einer Mitteilung. Das Urteil gebe auch Hotels eine klare Orientierung: Ein Portalbetreiber habe erst bei Hinweis auf einen rechtswidrigen Inhalt zu reagieren. Für solche Hinweise stehe das Serviceteam von Holidaycheck zur Verfügung.