Kampf ums Vogelhäuschen

Die Parahotellerie-Portale Airbnb und Homeaway sind sich wegen eines Logos in die Haare geraten.

Über 500‘000 Unterkünfte bietet Airbnb an, 773‘000 sind es bei Homeaway. Beim aktuellen Streit zwischen den beiden Portalen geht es aber nicht um eine dieser Unterkünfte, sondern um ein Vogelhäuschen. Bei Homeaway gehört es seit den Anfängen zum Logo. Airbnb hingegen hat im Dezember eine Werbekampagne namens «Home to you» gestartet, in der 50 beliebte Airbnb-Mietobjekte in Form von selbstgemachten Vogelhäuschen dargestellt werden. Die ganze Kampagne erhielt mit «Birdbnb» einen passenden Namen und ein passendes Symbol – auch ein Vogelhäuschen.

Homeaway fackelte nicht lange und verklagte Airbnb sogleich wegen Markenverletzung, unlauterem Wettbewerb und ungerechtfertigter Bereicherung. Airbnb-CEO Brian Chesky könne nicht mal behaupten, dass er vom Vogelhäuschen seines Mitbewerbers nicht wusste, wie sein Pendant bei Homeaway, Brian Sharples, ausführt: «Chesky hat unseren Hauptsitz im Jahr 2011 mehrmals besucht und dabei auch das gigantische Vogelhaus betreten, das bei uns aufgebaut ist.»

Airbnb hat inzwischen reagiert und lässt ausrichten, dass man mit der Kampagne auf «das Handwerk unseres Unternehmens und das riesige Spektrum an individuellen Unterkünften in unserem Portfolio» hinweisen wolle. Auf die Anklage ging das Unternehmen nicht ein.