Kompromiss bei EU-Pauschalreiserichtlinie

Die EU führt eine neue Definition von Pauschalreisen ein.

Das Parlament und der Rat der Europäischen Union haben sich auf einen Kompromiss bezüglich Pauschalreiserichtlinie geeinigt. Erste Reaktionen aus Deutschland zeigen, dass die Reisebüros dabei besser wegkommen als ursprünglich befürchtet, dass es aber doch noch einige Schwachstellen gibt. Dass «Click-Through»-Buchungen im Internet künftig als Pauschalreisen gewertet werden, ist für den stationären Vertrieb beispielsweise ein gutes Zeichen. Der Deutsche Reiseverband DRV relativiert aber gleich, dass die Definition so eng gefasst sei, dass man eher von einer geringen Wirkung ausgehe. Immerhin gibt es in diesem Bereich eine Revisionsklausel, welche eine Nachjustierung im Online-Bereich ermöglicht.

Weiter muss ein Veranstalter neu bis zu drei Übernachtungen übernehmen, wenn Naturkatastrophen oder andere schwere Zwischenfälle die Rückreise verzögern. Aus Konsumentensicht wird dies als Erfolg gewertet, aus Branchensicht natürlich nicht. Ausserdem wird es künftig auch in der EU so sein, dass Reisebüros ihre eigene Insolvenz absichern müssen, wenn sie einzelne Reiseleistungen für denselben Reiseverlauf buchen.

Als nächster Schritt müssen das Europäische Parlament und der Rat der neuen Richtlinie noch formal zustimmen. Dies soll noch vor dem Sommer geschehen. Danach geht es an die Umsetzung der Pauschalreiserichtlinie auf EU-Ebene.