Konsumenten-Magazin “Saldo” droht Reisebüros

Verschiedene Reisebüros wurden von Saldo ultimativ aufgefordert offenzulegen, ob sie Ihre Kommissions-Politik einem Bundesgerichtsentscheid angepasst hätten.

Verschiedene Reisebüros wurden dieser Tag vom Konsumenten-Magazin "Saldo" aufgefordert, deren Redaktion bis zum 24. April 13 Uhr mitzuteilen, ob sie sich an einen neueren Entscheid des Bundesgerichts hielten, wonach dem Kunden nur Gebühren verrechnet werden dürfen, wenn diesem die Kommissionen offengelegt würden und er auf deren Weitergabe verzichte. Das Magazin verschweigt dabei, dass sich dieser Entscheid auf Geschäfte der Vermögensverwaltung bezogen hatte. Zur Frage, ob Kommissionen auch in andern Branchen weitergegeben werden müssen, hat sich noch kein Gericht rechtskräftig geäussert.

Das Konsumentenmagazin versucht die Reisebüros mit dem Satz "Wir gehen davon aus, dass Sie rechtskonform geschäften wollen" einzuschüchtern oder gefügig zu machen und verlangt von ihnen eine Bestätigung, dass sie entweder auf die Erhebung von Gebühren verzichten oder – bei Erhebung von Gebühren – die Kommissionen weitergeben.

Der SRV empfiehlt den Betroffenen dem Magazin mitzuteilen, dass aufgrund von eigenen juristischen Abklärungen für die Reisebüros in dieser Sache kein Handlungsbedarf bestehe.