Kritik am Vorschlag zur neuen Pauschalreiserichtlinie

Das EU-Parlament hat seine Position definiert. Stationäre Reisebüros und Reiseveranstalter haben gegenüber dem Onlinevertrieb das Nachsehen.

Das Europäische Parlament hat gestern seine Position in Sachen Pauschalreiserichtlinie für die kommenden Verhandlungen mit dem Europäischen Rat definiert. Demzufolge soll die Definition einer Pauschalreise ausgeweitet werden, im Interesse eines verbesserten Konsumentenschutzes. Zu diesem Zweck sollten Online-Anbieter, für welche die bestehende Richtlinie derzeit nicht gilt, auch in die Regelungen einbezogen werden. Damit hätten sie die gleichen Pflichten wie die klassischen Reiseveranstalter. Das Press Release der EU finden Sie hier.

In der Tourismusbranche wird die Entwicklung aber scharf kritisiert. Der Deutsche Reise-Verband (DRV) moniert: «Statt den Anwendungsbereich der Richtlinie weiter zu öffnen und damit für Augenhöhe zwischen den Online-Anbietern, den klassischen Reiseveranstaltern und den stationären Reisebüros zu sorgen, hat das Parlament die entscheidenden Passagen des Richtlinienvorschlags so umformuliert, dass die Click-Through-Buchungen in der neuen Richtlinie nun überhaupt nicht berücksichtigt werden sollen.» Dagegen würden stationäre Reisebüros, welche auf getrennten Rechnungen mehrere Reiseeinzelleistungen für ein und dieselbe Reise vermitteln, unter die neuen Regelungen fallen und müssten somit mindestens eine Insolvenzversicherung abschliessen.

Damit würden nicht nur Wettbewerbsnachteile der Reiseveranstalter nicht behoben, sondern es würde auch der Schutz, welchen die Richtlinie den Kunden bietet, nicht mehr Verbrauchern gewährt. Die Ungleichbehandlung von Online- und Offline-Vertrieb und die gleichzeitige Verschärfung der Pflichten für Reiseveranstalter stossen sauer auf. Beispielsweise sollen Reiseveranstalter in Zukunft verschuldensunabhängig haften.

Noch ist die neue Version der Richtlinie aber nicht verabschiedet – und eine Umsetzung dürfte frühestens 2017 erfolgen.