LH-Streik: Gewerkschaft Ufo darf weiter streiken

In Düsseldorf wurden nur für gestern die Streikmassnahmen unterbunden.

Auch heute setzt die Flugbegleitergewerkschaft Ufo ihre Streiks fort. Der Eilantrag auf eine einstweilige Verfügung, den der Lufthansa-Konzern gestern beim Arbeitsgericht Darmstadt für Frankfurt und München eingereicht hat, wurde in der Nacht auf heute abgelehnt. Damit kann der Ausstand an den Standorten Frankfurt und München von Mittwoch bis Freitag stattfinden. Gestern untersagte hingegen das Arbeitsgericht Düsseldorf weitere Streikmassnahmen für den Standort Düsseldorf, allerdings nur für den Dienstag selbst. Denn erst nach dem Antrag der Lufthansa auf eine einstweilige Verfügung rief die Ufo zu neuen Streiks von Mittwoch bis Freitag auf allen Kurz-, Mittel- und Langstreckenflügen auf. Die Lufthansa stellte daraufhin für Düsseldorf einen weiteren Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung – diesmal für die Streiks von Mittwoch bis Freitag in Düsseldorf. Mit dem Antrag befasst sich das dortige Arbeitsgericht heute um 14.00 Uhr. Lufthansa ist der Meinung, der Ausstand sei rechtswidrig, da die Gewerkschaft ihre Streikziele nicht ausreichend formuliert habe.

Unabhängig vom Ausgang der Verhandlungen streicht die Lufthansa für heute 931 Flüge von und nach Frankfurt am Main, München und Düsseldorf. Von den Annullierungen seien 96‘000 Fluggäste betroffen, so das Unternehmen. In dem Tarifkonflikt geht es Ufo um die Sicherung der Betriebs- und Übergangsrenten. Derzeit können Kabinenmitarbeitende ab 55 freiwillig aus dem Flugdienst ausscheiden. Sie erhalten dann bis zu 60% ihrer letzten Bezüge als sogenannte Übergangsversorgung. Die Lufthansa kostet ein kompletter Streiktag ca. EUR 20 Mio. Betriebsgewinn.