Mondial regelt Aschenwolke-Schadenfälle

Individual Versicherte erhalten bis CHF 750, Pauschalreisende mit TO-Police müssen beim Veranstalter anklopfen.

Mondial Assistance/Elvia hat die Richtlinien für die Regulierung der Schadenfälle aufgrund der Aschenwolke definiert. Man habe sich für eine kulante Regelung entschieden, obwohl gemäss den Allgemeinen Versicherungsbedingungen «Naturkatastrophen» – darunter fällt auch ein Vulkanausbruch – sowie «Folgen aus Ereignissen von behördlichen Verfügungen» – wie z. B. eine Luftraumsperrung – grundsätzlich nicht gedeckt seien, lässt Andy Keller (Head of Tourism Market) gegenüber den Partner verlauten. Ungewöhnliche Fälle wie dieser seien für eine Assistance-Gesellschaft aber keine Rarität.

Individual-/Pauschalreisende mit einer Individualpolice wie Jahres- oder kurzfristige Versicherungen
Zusatzkosten, die auf der Reise entstanden sind, wie Hotel, Taxi oder Telefon, werden bis zu einem Betrag von maximal CHF 750.- pro Person übernommen. Diese Kosten werden dem Kunden direkt durch die Schadenabteilung von Mondial Assistance/Elvia ausbezahlt, sobald vom jeweiligen Kunden eine Anspruchsabtrittserklärung gegenüber Dritten vorliegt. Ein Anspruch auf weitere Leistungen ist nicht gegeben. Weitere Ansprüche müssen direkt bei der Fluggesellschaft geltend gemacht werden.Die Bearbeitung der Dossiers beginnt diese Woche.

Pauschalreisende mit einer Pauschalversicherung (Tour Operator-Policen)
Reisende mit einer Pauschalversicherung wenden sich direkt an den Reiseveranstalter (Touroperator). Allfällige Kosten werden direkt durch diesen beglichen. Das weitere Vorgehen und die Regulierung der Kosten werden durch Mondial Assistance/Elvia und den Touroperator festgelegt.

Das Schadenhandling nach diesen Richtlinien hat bis auf Widerruf Gültigkeit und gilt auch bei allen weiteren Fällen, die aufgrund der Aschenwolke in Island entstehen.