Neue Betriebsregeln im Schweizer Luftverkehr

Arbeitszeit des fliegenden Personals auf 2000 Stunden limitiert.

Wie das Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) bekannt gegeben hat, wurden die Betriebsregeln im gewerbsmässigen Luftverkehr an die Regeln der EU angepasst. Konkret gilt per 1. August eine jährliche maximale Arbeitszeit von 2000 Stunden, beziehungsweise 900 Stunden reine Flugzeit für das fliegende Personal. Eine Übergangsfrist bis Ende 2007 soll es den Fluggesellschaften ermöglichen, die betrieblichen Abläufe und die entsprechenden Dokumente an die geänderten Vorgaben anzupassen