Neue EU-Richtlinie zur Barmittel-Deklaration

Wer 10’000 Euro oder mehr mitführt, muss dies neu dem Zoll melden.

Wie der SRV informiert, müssen seit dem 15. Juni 2007 alle Personen, die mit Barmitteln im Wert von 10’000 Euro (ca. CHF 16’500) oder mehr in die EU ein- oder ausreisen, diesen Betrag beim Zoll anmelden. Die Massnahme dient der Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismus und soll zur Verstärkung der Sicherheit auf EU-Ebene beitragen.

Eine Info-Broschüre, welche an Reisende abgegeben werden kann, kann auf der Website www.ec.europa.eu/eucashcontrols in verschiedenen Sprachen ausgedruckt werden.