Wie der SRV informiert, müssen seit dem 15. Juni 2007 alle Personen, die mit Barmitteln im Wert von 10’000 Euro (ca. CHF 16’500) oder mehr in die EU ein- oder ausreisen, diesen Betrag beim Zoll anmelden. Die Massnahme dient der Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismus und soll zur Verstärkung der Sicherheit auf EU-Ebene beitragen.
Eine Info-Broschüre, welche an Reisende abgegeben werden kann, kann auf der Website www.ec.europa.eu/eucashcontrols in verschiedenen Sprachen ausgedruckt werden.